Widerstand gegen die Staatsgewalt

Was unter Widerstand gegen die Staatsgewalt zu verstehen ist, richtet sich nach der jeweiligen nationalen Rechtsordnung.

Das deutsche Strafgesetzbuch fasst in einem Abschnitt den einem Amtsträger im Sinne des § 11 Abs.  1 Nr.  2 StGB und seiner Hilfsperson oder einem Soldaten der Bundeswehr bei der rechtmäßigen Amtsausübung durch Gewalt oder Drohung geleisteten Widerstand sowie den gegen ihn verübten tätlichen Angriff zusammen. Die einzelnen Tatbestände schützen die Durchsetzung des staatlichen Vollstreckungsinteresses und Gewaltmonopols.

Im Recht Österreichs und der Schweiz sind darunter jeweils einzelne Strafnormen zu verstehen.


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